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   BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23   

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https://dejure.org/2023,43372
BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23 (https://dejure.org/2023,43372)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2023 - 2 WD 4.23 (https://dejure.org/2023,43372)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2023 - 2 WD 4.23 (https://dejure.org/2023,43372)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Vielmehr sind auch Zeiten eines gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Vorschaltverfahrens zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 - 6232/73 - NJW 1979, 477 Rn. 98 und vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 45).

    Dabei unterliegt auch die Prüfung, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt, dem Beschleunigungsgebot des § 17 Abs. 1 WDO (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 43).

    (2) Der Zeitraum zwischen der Zustellung der Einleitungsverfügung an den früheren Soldaten und dem Eingang der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht ist nicht in die Betrachtung der Verfahrensdauer einzubeziehen, weil der frühere Soldat zum einen in diesem Zeitraum durch einen Antrag nach § 101 Abs. 1 WDO eine Beschleunigung des Verfahrens hätte bewirken können (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 42) und zum anderen förmlich eine Aussetzung des Verfahrens (bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens) angeordnet worden war, die er nicht mit Rechtsbehelfen angefochten hat.

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Nur dann ist anzunehmen, dass nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was auch bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und oft Ursache für strafbares Verhalten ist wie Stimmungsschwankungen, geringe Frustrationstoleranz, Tendenz zu Streitereien und Impulsivität (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Diese Umstände sind mit Rechtsbehelfen auf amtsangemessene Beschäftigung abzuwehren (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 46 und Beschluss vom 31. Juli 2019 - 2 B 56.18 - juris Rn. 11).

    Dieses Verhalten bildet jedoch auch keinen erschwerenden Umstand (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 43 m. w. N.).

  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Zugleich begründen die Pflichtverstöße einen Verstoß gegen die Pflicht des Soldaten, sich so zu verhalten, dass er der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Dienst als Soldat erfordert, § 17 Abs. 2 Satz 1 SG (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 25 bis 34).

    Dies ist bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung seines Vermögens durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - juris Rn. 70 und vom 14. Mai 2020 - 2 WD 12.19 - juris Rn. 12), die auch bei früheren Soldaten zulässig ist (vgl. § 58 Abs. 2 Nr. 3 WDO).

  • EGMR, 28.06.1978 - 6232/73

    König ./. Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Vielmehr sind auch Zeiten eines gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Vorschaltverfahrens zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 - 6232/73 - NJW 1979, 477 Rn. 98 und vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 45).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 289/10

    Erfolglose Verzögerungsbeschwerde, da Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Umgekehrt kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 289/10 - Vz 10/16 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Vielmehr sind auch Zeiten eines gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Vorschaltverfahrens zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 - 6232/73 - NJW 1979, 477 Rn. 98 und vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 10.22

    Beschwerde eines früheren Soldaten gegen die durch den Vorsitzenden einer

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    (4) Das - wie durch Beschluss des Senats vom 25. Januar 2023 - 2 WDB 10.22 - festgestellt - am 30. Juni 2022 zulässig eingeleitete Berufungsverfahren fand mit dem vorliegenden Urteil im November 2023 seinen rechtskräftigen Abschluss, wodurch es unter Zugrundelegung einer einjährigen Bearbeitungsfrist um fünf Monate überlang ist.
  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - juris Rn. 39 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    Sie wäre auch statthaft, da der frühere Soldat wegen der noch nicht vollständig ausbezahlten Übergangsbeihilfe gemäß § 1 Abs. 3 WDO als Soldat im Ruhestand gilt (BVerwG, Urteil vom 25. März 2021 - 2 WD 13.20 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 WD 4.23
    a) Der Senat kann weiterhin dahingestellt sein lassen, ob ein verständigungsbasiertes Geständnis nach § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i. V. m. § 257c StPO auch im disziplinargerichtlichen Verfahren statthaft ist oder ob verständigungsbasierte Absprachen dessen Eigenart widersprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 46 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 56.18

    Beamtenrechtliche Verpflichtung zur Dienstleistung; Unentschuldigtes Fernbleiben

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 19/23

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

  • BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12

    Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 WD 12.19

    Anfangsverdacht; Beschleunigungsgebot; Bindungswirkung bei maßnahmebeschränkter

  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

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